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Kosten

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot im Rahmen der Sozialhilfe gemäß §67 SGB XII. Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlichem Träger der Sozialhilfe, getragen. Sie müssen sich an den Kosten nicht beteiligen.